Datum:
28. November 2023, 18:43 Uhr
An:
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Zum Antrag »Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare« vom 21.6.2023 in der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Kirchenparlament (Synode) der evangelischen Landeskirche in Württemberg haben die Synodalgruppierungen die links-liberale »Offene Kirche«, der größte Teil der links-mittigen »Evangelium und Kirche« und ein kleinerer Teil der pluralistischen »Kirche für morgen« den Antrag »Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare« vom 21.6.2023 mit der Antragsnummer 23/23 in der Sommersynode 2023 eingebracht.
Nachdem erst vor mehr als vier Jahren ein fauler Kompromiß als Gesetz verabschiedet wurde, geht es jetzt wieder los – nicht daß es jemand langweilig wird.
Dazu ein Kommentar aus dem schnöden niederen kirchensteuerzahlenden Kirchenvolk, welches von Kirchenfunktionären gerne höhnisch verachtet wird. Sie finden dieses Schreiben auf Kirchenschaf.de unter der Rubrik »Kirche & Briefe«, damit Interessierte nachlesen können, wie es um diese Kirche bestellt ist.
Das Problem in der Kirche und den Kirchengemeinden beim Thema »Homo-Ehe« ist »andersherum« zu sehen:
Die Homo-Ehe und das thematisch damit verwandte Gender-Sternchen und Gender-Partizip – die Verneigung vor der heidnischen Gender-Ideologie – machen die Kirche im allgemeinen oder eine Kirchengemeinde im speziellen nicht kaputt. Die Homo-Ehe und die Sprache der Gender-Ideologie sind nur der äußere Indikator, das äußere Zeichen, die Warnlampe dafür, daß die Kirche oder eine Kirchengemeinde bereits kaputt ist. Wo Homo-Ehe, Deppensternchen und Deppenpartizip aufleuchten, kann eine Kirchengemeinde abgewickelt, Pfarrer und Kirchengemeinderat fortgejagt und das Kirchengebäude abgerissen werden, weil solch eine Kirchengemeinde nicht mehr auf dem Fundament der Bibel steht.
Wenn in einer Kirche die Symbole der Gender-Ideologie wichtiger als das Symbol des Kreuzes zu werden scheinen, ist es allerhöchste Zeit für die Abwicklung dieser Kirche.
Der bekannte Journalist und ehemalige EKD-Synodale Peter Hahne hat sich irgendwo vor einiger Zeit dahingehend geäußert, daß diese Kirche nicht mehr reformierbar sei, weil dafür praktisch die komplette Führungsmannschaft ausgewechselt werden müsse.
Das wirft die Frage auf, wie die aktuelle Kirchenleitung der württembergischen Landeskirche in ihr Amt gekommen ist.
Worin eine Antwort auf diese Frage zu finden sein könnte, zeigt exemplarisch die letzte Bischofswahl in Württemberg:
Ohne auf die Details dieses unterhaltsamen Wahltheaters im Frühjahr 2022 einzugehen – die konservative Synodalgruppe »Lebendige Gemeinde« hätte ganz entspannt »Nein« sagen und dem jetzigen Bischof Ernst-Wilhelm Gohl, ein vehementer Befürworter der Homo-Ehe, das Amt verwehren können. Das Wahlergebnis war knapp, nur zwei Stimmen weniger und dieser Bischof als überzeugter Fürsprecher der Homo-Ehe wäre verhindert worden. Aber stattdessen posaunt der Sprecher der Lebendigen Gemeinde nach der Wahl stolz hinaus »Wir blockieren nicht« …
Die Schlauheit des Fuchses beruht zur Hälfte auf der Dummheit der Gänse.
Wie gesellschafts- so auch kirchenpolitisch begründet die Schlurfigkeit, Transuseligkeit, Trägheit, Gutmütigkeit und über allem die Konfliktscheu der Konservativen den zerstörerischen Erfolg gesellschafts- und kirchenpolitisch Linker.
Das bedingt sich gegenseitig und ist eine Spirale in den Abgrund: »Konservative« kämpfen nicht um ihre Kirche und lassen zu, daß unfähige »Linke« Raum und Schlüsselpositionen gewinnen. »Linke« vertreten und entscheiden Dinge, welche die Kirche kaputt machen und die »Konservativen« aus der Kirche treiben, was wiederum mehr Raum für »Linke« gibt – usw.
Die Devise »der Klügere gibt nach« begründet die Herrschaft der Dummen.
Die zentralen Veranstaltungen der Kirche, die Gottesdienste, sind weitestgehend nur noch wie leere Kühlschränke, kalt und ohne Inhalt. Nicht nur äußerlich ausladend – wobei Musik- und Predigtstile unterschiedlich und die Geschmäcker verschieden sind. (Exemplarische Berichte über landeskirchliche Gottesdienste sind auf Kirchenschaf.de unter »Kirche & Briefe« zu finden.) Aber vor allem inhaltlich haben die meisten Prediger kaum noch etwas zu bieten. Die Predigten haben eine geistliche Tiefe, die dem Wasserstand einer Pfütze auf einer frisch geteerten Straße gleicht.
Leere Worte, leere Predigt, leere Kirche – so einfach ist das.
Daraus wiederum folgt eine geistliche Unterernährung der Kirchenmitglieder, aus denen sich die Kirchengemeinderäte rekrutieren. Die »Frommen« meiden normalerweise solcherart Gottesdienste und weichen auf andere Gemeinden aus. Den Kirchengemeinderäten als zentrales Leitungsorgan einer Kirchengemeinde fehlt das geistliche Fundament, was von den Pfarrern nicht mehr vermittelt wird, und sie holen bibelferne Pfarrer in die Gemeinde – und so geht es weiter bergab.
Leben kann nur von Leben kommen. Geistliches Leben kann nur von geistlichem Leben kommen. Wie kann in einer Kirche geistliches Leben entstehen, wachsen und aufblühen, die nur noch haufenweise aus davonlaufenden Karteileichen und pfarrenden Friedhofsgärtnern besteht?
Die Kirchengemeinden mit ihren lauwarmen Pfarrern und geistlich vertrockneten Kirchengemeinderäten sind sturmreif geschossen.
Und so kann ein solcher Antrag auf- und durchkommen.
Der Anfang des Antrags für die Einführung der Homo-Ehe im Wortlaut:
»Die Landessynode möge beschließen:
Der Oberkirchenrat wird gebeten, Traugottesdienste in Verwendung der Trauagende des Jahres 2020 anlässlich der Eheschließung von Personen gleichen Geschlechtes bzw. Personen dritten Geschlechtes (›divers‹) in der Evangelischen Landeskirche Württemberg grundsätzlich zu ermöglichen. Hierfür soll das Eheverständnis der Trauordnung aktualisiert werden und darauffolgend das Kirchenbuch zur Trauung (Agende) abgeändert werden.«
Daß dies kommen und die Offene Kirche keine Ruhe geben wird, war absehbar, denn das war ihr Wahlversprechen im Kirchenwahljahr 2019. Daß dies so schnell kommt, ist tatsächlich etwas überraschend, weil eine erforderliche Zweidrittelmehrheit für ein solches Gesetz zur Zeit nicht sicher ist. Die nächste Kirchenwahl findet in ungefähr zwei Jahren statt. Vielleicht ist dieser Vorstoß die erste Vorbereitung darauf, ein erster Versuchsballon, um die Homo-Ehe verläßlich spätestens in der nächsten Legislaturperiode durchzubekommen. Nachdem im Frühjahr 2019 das aktuelle Gesetz für die Gottesdienste anläßlich der Homo-Ehe mit Stimmen der konservativen Lebendige Gemeinde verabschiedet wurde, diese Konservativen im Herbst gleichen Jahres ein Wahldebakel erlebten und viele Synodalsitze verloren hatten, könnte aufgrund weiterer Kirchenaustritte seitens konservativer Kirchenmitglieder und daraus folgend weniger werdenden Wählern für die Lebendige Gemeinde die erforderliche Anzahl der Synodalsitze und -stimmen für die Aufrechterhaltung der Sperrminorität zur Verhinderung eines solchen Gesetzes verloren gehen.
Weiter heißt es in dem Antrag:
»Grundsätzlich soll darauf Rücksicht genommen werden, dass jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer der Landeskirche das individuelle Recht eingeräumt wird, einen Traugottesdienst gleichgeschlechtlicher Paare nicht durchzuführen. Weiter können Kirchengemeinden bzw. Verbundkirchengemeinden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen im Kirchengemeinderat bzw. im Gemeinderat der Verbundkirchengemeinde, die Durchführung des Traugottesdienstes gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen.«
Das ist nett gelogen:
Wenn es die Synodalgruppen Offene Kirche, Evangelium und Kirche und Kirche für morgen jetzt schon bei der aktuellen Gesetzgebung weder aushalten noch verwarten können, bis es zu der Konstellation kommt, bei der man sich per Gesetz wieder mit dem Thema befassen muß, werden sie naheliegenderweise auch in Zukunft ihr Wort nicht halten.
Dieses »individuelle Recht« dient nur seiner späteren Abschaffung.
Aus der Begründung des Antrags:
»Es herrscht durch den 2019 beschlossenen Kompromiss noch immer ein Prinzip der Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Personen innerhalb der Landeskirche. Weiterhin sind gleichgeschlechtliche Paare nach der geltenden Regelung die Ausnahme vom Normalfall. Für viele bedeutet das: ›Wir müssen uns für die eigene sexuelle Orientierung rechtfertigen – wir werden nicht als Geschöpfe Gottes, gleich in Wert und Würde, anerkannt.‹ Diese Ungleichbehandlung können wir Antragsstellende nicht weiter mittragen. Daher soll in Zukunft gelten: Wir ermöglichen grundsätzlich Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare.«
Eine Homo-Ehe ist keine normale Ehe zwischen Mann und Frau und bedarf deswegen auch keiner Gleichbehandlung mit der Ehe, wie sie in der Bibel von Jesus selbst festgelegt wurde bezugnehmend auf die »Schöpfungsordnung« im Alten Testament.
Wer meint aus der Reihe tanzen zu müssen, wird sich selbstverständlich Fragen gefallen lassen müssen. Das ist erstmal weder ehrenrührig noch abwertend.
Außerdem bleiben die Sozialisten der Synode die Antwort auf die Frage schuldig, warum ihnen die von ihnen angemahnte Berücksichtigung der Würde eines Menschen bei der im Frühjahr 2022 drohenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 (»Corona«) vollkommen gleichgültig war. Um Menschenwürde scheint es den Kirchensozialisten nicht zu gehen, schließlich haben sie sich damals offiziell für eine Mißachtung der Menschenwürde ausgesprochen.
Aus der Begründung des Antrags:
»In einer Gemeinde, in der der Segen für ein Paar verwehrt werden soll, kann nach Beratung und Beschlussfassung der Gottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare bzw. Personen des dritten Geschlechtes abgelehnt werden. Pfarrerinnen und Pfarrer, die aus Gewissensgründen oder auf Grund ihres Schriftverständnisses einen Traugottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare nicht durchführen möchten, müssen den Gottesdienst nicht durchführen. Der Dekan bzw. die Dekanin des Kirchenbezirkes ist im Anschluss in der Verantwortung, der Bitte um einen kirchlichen Traugottesdienstes eines gleichgeschlechtlichen Paares nachzukommen und dies in einer anderen Gemeinde zu gewährleisten.«
Wie oben schon angemerkt – sicherlich eine glatte Lüge:
Nach wenigen weiteren Jahren werden die Homo-Ehe-Befürworter um die Ecke kommen mit dem drolligen Eingeständnis, daß sie es nicht »mittragen« können, daß Pfarrer und Kirchengemeinden von ihrem gnädigerweise eingeräumten Recht Gebrauch machen, die Trauung von Homo-Paaren abzulehnen, schließlich dürfe in ihrer Kirche überhaupt und rein gar nicht »diskriminiert« werden.
Langfristig wird die Schlinge langsam aber sicher immer enger und zugezogen werden.
Eine Verschwörungstheorie? – Die Zeit wird's zeigen.
Die Verschwörungspraxis kann in anderen Landeskirchen bereits studiert werden:
In der badischen Landeskirche, in welcher die Homo-Ehe schon lange als »normale« Ehe eingeführt wurde, wird die freie Meinungsäußerung von Pfarrern und Kirchengemeinderäten dahingehend eingeschränkt, daß sie sich nicht kritisch über die Homo-Ehe äußern dürfen. Das wird gemäß deren Terminologie in ihrer »Lebensordnung Ehe und kirchliche Trauung« III. Art. 8 (3) vom 21.10.2021 sehr unbestimmt als »diskriminierendes Verhalten« bezeichnet, worunter nach Gutdünken alles mögliche fallen kann und nach deren offiziellen Auslegung auch fällt, einschließlich dessen, daß eine Homo-Ehe nicht mehr als »sündig« oder »gottwidrig« bezeichnet werden darf. Typisch Sozialismus – kraft Amtes Maulverbot erteilen und Zensur einführen, weil sie unfähig zum Argumentieren sind und Angst vor Meinungsfreiheit und freiem Selberdenken haben.
Ebenfalls im Herbst 2021 strich die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz (EKBO) den Paragraph 5 aus ihrem »Partnerschaftsgleichstellungsgesetz«, welcher Pfarrern genau dieses Recht eingeräumt hat, eine Homo-Ehe-Trauung abzulehnen. Die lustige Begründung: Nirgendwo darf etwas mit Ausgrenzung niedergeschrieben sein. Damit ist eine Ablehnung der Homo-Ehe-Trauung durch Pfarrer in Berlin-Brandenburg nicht mehr rechtmäßig.
Immer noch am Kochen ist die medial bekannte juristische Jagd in der Bremischen Landeskirche auf deren prominenten Pastor, der sich eindeutig gegen die Homo-Ehe positioniert hat. Die Verbissenheit des juristischen Verfahrens ist schon lange nicht mehr dem angeblichen Vergehen angemessen. Für die Bremische Landeskirche erscheint dies eine willkommene Gelegenheit zu sein, diesen tüchtigen Pastor aus dem Amt zu drängen.
Das Thema »Homo-Ehe« könnte darauf hinauslaufen, daß es nicht mehr darum geht, ob ein Pfarrer es so und ein anderer Pfarrer es anders hält, sondern daß die »konservativen«, »frommen«, »evangelikalen« und »pietistischen« Pfarrer aus der Kirche rausgedrängt werden oder erst gar nicht hineinkommen, weil sie an der Nagelprobe »Homo-Ehe« scheitern, da sie die Trauung eines Homo-Paares ablehnen und auch öffentlich dazu stehen. Bei dem Hitzethema »Homo-Ehe« könnte es in Zukunft um wesentlich mehr als nur um eine theologische Auseinandersetzung in einem Spezialfachgebiet unter Experten gehen. Der Streit um die Homo-Ehe könnte der Hebel der Sozialisten in der Kirche sein, um endlich die ach so bösen »Konservativen«, »Frommen«, »Evangelikalen« und »Pietisten« aus der gesellschaftlich einseitig links politisierenden Staatskirche raus zu bekommen. Da das aber tendenziell diejenigen sind, die den Saftladen »Amtskirche« in den Gemeinden vor Ort noch am Laufen halten, wird das die Amtskirche zerstören, was jetzt schon geschieht. Vielleicht ist dieses auch das Ziel.
Wohin die Reise gehen könnte, zeigte die Herbstsynode 2023 der »Evangelisch-reformierten Kirche«, quasi eine Landeskirche ohne Land, die sich in einem Beschluß »von Menschen mit rechtsextremistischen Positionen abgegrenzt« hat, wie auf ihrer Web-Seite zu lesen ist. Auf dieser Herbstsynode trat ein Politikwissenschaftler Henning Flad auf, der »besonders eine Übereinstimmung von Kirchenmitgliedern mit rechten Positionen im Bereich der Ablehnung von Gleichstellungspolitik und sexueller Vielfalt« sieht. Weiter heißt es auf der Web-Seite: »Die Gesamtsynode stellte bei ihrer Tagung fest, dass Haltungen, die anderen Menschen die Gleichheit und Würde absprächen, nicht mit dem christlichen Selbstverständnis vereinbar sind. Dabei gehe es um die Diskriminierung auf Grund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder andere Eigenschaften.« Könnte auf den Punkt gebracht heißen: Wer etwas gegen die Homo-Ehe sagt, ist rechts und extrem. Ob »andere Eigenschaften« auch die Unterlassung einer medizinischen Behandlung einschließt, die im Frühjahr 2022 hätte Pflicht werden sollen, wird nicht erläutert.
Interessant ist, daß gemäß diesem vorliegenden Antrag ein Kirchengemeinderat das Homo-Ehe-Thema explizit ablehnen muß im Gegensatz zur bisherigen Regelung, bei der sich der Kirchengemeinderat für die Einführung der Homo-Ehe-Gottesdienste in seine Gemeinde initiativ dafür entscheiden muß.
Zudem stellt sich die Frage, wie das mit der Gewissensfreiheit für Dekane gehalten werden soll, daß sie etwas gewährleisten müssen, was gegen ihr Schriftverständnis und ihr sich darauf gründendes Gewissen und zumindest theoretisch gar nicht in ihrer Macht stehen könnte, wenn alle Gemeinden in ihrem Dekanat die Homo-Ehe ablehnen würden. In der Praxis wird diese Situation kaum anzutreffen sein, denn zu viele Kirchengemeinden sind längst kaputt und totfusioniert.
Aus der Begründung des Antrags:
»Aus zahlreichen Gemeinden wird kommuniziert, dass der vorgeschlagene Weg der aktuellen Regelung mit massiven Schwierigkeiten verbunden ist: Beratungen haben in vielen Gemeinden schon längst (teilweise über mehrere Jahre hinweg) vor der Einführung der aktuellen Regelung stattgefunden, weswegen die Aufforderung zu einer öffentlichen Veranstaltung als nicht nachvollziehbar betrachtet wird. Bei Gemeindefusionen wird der Prozess hin zu einem Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Personen zunichte gemacht. Die Konsequenz ist in Gemeinden Frustration, Aufwand für Pfarrerinnen und Pfarrer, Verletzung für gleichgeschlechtliche Paare.«
Das hätten die Sozialisten in der Kirche gerne, daß sie über dem lästigen Kirchenvolk hinweg ihren Blödsinn durchentscheiden können, ohne es fragen, abholen oder mitnehmen zu müssen. Und ohne daß sie sich unangenehmen Fragen stellen oder Widersprüchlichkeiten erläutern müssen. Die »zahlreichen Gemeinden« sind am ehesten diejenigen Kirchengemeinden, die langfristig nur noch zum Amateur-Musikverein und ein bissele kulturelle Seniorenunterhaltung verkommen.
Aus der Begründung des Antrags:
»Die Betonung [...], dass es sich bei den eingeführten Gottesdiensten eben nicht um Segnungen des Paares, sondern in Analogie zur Konfirmation um Segnungen von Einzelpersonen geht, hat Irritationen und Unverständnis erzeugt.«
Und es hat »Unverständnis« darüber »erzeugt«, wie naiv einige konfliktscheue Konservative in der Synode diesem Gesetz zugestimmt haben und wie wenig diese Kirche auf dem Fundament der Bibel steht.
Mit dem aktuellen Gesetz wurden Gottesdienste zu nichts anderem als nur ausschließlich zum Anlaß und zu Ehren einer zuvor zwingend vorausgesetzt standesamtlich geschlossenen Homo-Ehe eingeführt. Damit wird die Homo-Ehe vollumfänglich bestätigt, befürwortet, bekräftigt und bejaht. Das ist ein Bekenntnis zur Homo-Ehe.
Und es ist ein Bekenntnis dazu, daß Kinder in dergleichen Beziehungen entweder ohne Vater oder Mutter immer unter dem Schatten des Dritten aufwachsen müssen. Denn es wäre fürchterlich diskriminierend, einem Homo-Paar »eigene« Kinder zu verwehren – »eigene« – ein Paradoxon, aber was zählt hier Sinn und Verstand. Schon das aktuelle Gesetz ist im aufgeführten Zusammenhang ein Bekenntnis dafür, daß Kinder wie eine Ware mit Samenspendern oder Leihmüttern produziert und gehandelt werden können. Menschenhandel unter dem Segen der Kirche. Ist das menschenwürdig? Die Antragsteller wollen das so – offenbar alle kinderfeindlich. Der Egoismus von Homo-Paaren eine »richtige« Familie mit Kinderwunsch sein zu wollen, »diskriminiert« diejenigen Kinder, welche in homosexuellen Beziehungen aufwachsen müssen. (Mehr dazu auf Kirchenschaf.de unter »Kirche & Homo-Ehe & Kinder«.)
Eine Ordnung dient dem Schutz der Schwachen. Die Schöpfungsordnung dient dem Schutz der Familie und damit dem Schutz der Kinder – als den Schwächsten – im speziellen und dem Leben im allgemeinen. Wird diese Ordnung mißachtet, wird den Schwächsten und dem Leben der Schutz genommen.
Darum muß schon das aktuelle Gesetz ersatzlos gestrichen werden, wenn die Kirche weiter auf der Grundlage der Bibel bauen und glaubwürdig bleiben möchte. Aber das will sie nicht. Deswegen wird sie überflüssig.
Aus der Begründung des Antrags:
»Die gesellschaftlich breite Übereinkunft über ein Eheverständnis hat sich spätestens seit 2017 weiter verändert. Die zivilrechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist in einem öffentlichen Diskurs breiter Konsens. Können wir uns als (Volks-)Kirche tatsächlich diesen Dynamiken verstellen? Die Abwehr zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlich Liebenden oder Personen des dritten Geschlechts ist nach unserer Ansicht ein öffentlicher Schaden für die Evangelische Landeskirche.«
Das ist das allerdümmste Argument.
Es zeigt, verrät und offenbart, woran diese verstaubte Amtskirche als Institution krankt, warum sie weiter in die Bedeutungslosigkeit versinken oder woran sie gar untergehen wird und wie dämlich hilflos die Kirchenfunktionäre und Antragsteller nur noch um die Erhaltung einer Institution allein um deren Erhaltung selbst willen geifern.
Wenn »breiter Konsens« ist, daß zur Kultivierung gesellschaftlicher, politischer und interreligiöser Beziehungen die Polygamie eingeführt werden muß, wenn »breiter Konsens« ist, daß Menschen bis kurz vor ihrer Geburt getötet und entsorgt werden dürfen, wenn »breiter Konsens« ist, daß die Menschenwürde bei fragwürdigen medizinischen Behandlungen angegriffen und vernichtet werden darf, wenn »breiter Konsens« ist, daß die Zivilbevölkerung mit statischen Formen von Regentänzen zur Beschwörung globaler Wettergeschehen terrorisiert werden darf, immer dann soll sich die Kirche – so scheint es – als oberstes und wichtigstes Handlungskriterium vor allen anderen theologischen Kriterien fragen, ob sie sich »diesen Dynamiken verstellen« kann?
Bemerkenswert ist, daß im ganzen Antrag keinerlei theologische Begründung angeführt wird.
Diese Kirche ist kein Leuchtfeuer der Orientierung in der Nacht tatsächlicher und vieler eingeredeter Ängste fest gegründet auf dem Fels der Bibel und souverän der Brandung zerstörerischer Chaos-Ideologien dieser Welt trotzend, sondern nur noch eine müde und trübe Tranfunzel auf einem plattgetretenen Sandhaufen, welche bei der nächsten kleinsten Welle spurlos weggespült wird.
Was bleibt, ist eine heftige Werbung für den Kirchenaustritt anzustoßen. Aber selbst wenn die Kirchen leer sind – und das sind sie vielerorts bereits – und die sicher geglaubte Kirchensteuer ausbleibt, werden es die Dummköpfe in der Kirchenleitung immer noch nicht kapieren: ohne Bibel keine Kirche. Die Kirchensteuer dient der Finanzierung der Kirche. Wenn aber die Kirche nicht mehr Kirche ist, ist die Kirchensteuer Betrug am Kirchensteuerzahler – das sollte ihm dringend mitgeteilt werden.
Die Offene Kirche hatte großmaulig auf ihrer Web-Seite getönt, daß sie die Kirche zu einer kritischen Zeitgenössin formen will, was in ihrem Sinn aber wohl nur bedeutet, aus der Kirche eine überflüssige linksideologische Moralinstitution zu machen, eine politisierende Propagandaschleuder, die nun wirklich niemand braucht und die sich kaum mehr auf die Bibel gründet.
Brauchen wir noch eine dahinsiechende Amtskirche, teuer finanziert mit einer staatlich eingezogenen Kirchensteuer und den immer noch andauernden »Staatsleistungen«, die sich nur noch in zeitgeistiger Arschkriecherei ergeht?
Kirche, die mit der Zeit geht, geht mit der Zeit unter.
(Kirchenuntergang.de)
Freundliche Grüße
Tobias Speidel